Sommerreifen > 2 mm
Leichte Materialabtragung an der Scheuerleiste
Akzeptierter Gebrauchszustand
Mindestprofiltiefe bei Sommerreifen: ≥ 2 mm
Mindestprofiltiefe* bei Winter- und Allwetterreifen: ≥ 4 mm
Die Profiltiefe wird zwischen den Hauptprofilrillen im Profilumlauf gemessen
Geringe Kontaktspuren an den Reifenflanken ohne Beschädigung des Reifenmaterials
Der Reifentyp und das Reifenfabrikat müssen achsweise übereinstimmen und vom Fahrzeughersteller für das Fahrzeug zugelassen sein
Sägezähne
Winterreifen < 4 mm
Reifenflanke beschädigt
Nicht akzeptierter Gebrauchszustand
Profiltiefe unter 2 mm bei Sommerreifen (gemessen zwischen den Hauptprofilrillen im Profilumlauf)
Profiltiefe unter 4 mm bei Winter und Allwetterreifen (gemessen zwischen den Hauptprofilrillen im Profilumlauf), wenn es sich um werkseitig in den Leasingvertrag eingeschlossene oder serienmäßig ausgelieferte Räder handelt
Beschädigungen der Reifen, z. B. Ausbrüche oder Einschnitte, die über den Profilgrund hinausgehen
Reifen mit Dimensionen und/oder Geschwindigkeitskennbuchstaben und/ oder Traglastkennziffern, die nicht für das Fahrzeug zugelassen sind
Einseitig abgefahrene Bereifung bzw. ungleichmäßiger Profilverschleiß (hat ggf. eine Achsvermessung zur Folge, deren Kosten mitkalkuliert werden müssen)
Bremsplatten
Jegliche Abweichungen von der Fahrzeugherstellervorgabe
Mischbereifung aus Sommer/Winterreifen oder runderneuerte Reifen, die nicht zum Lieferumfang gehörten
* Bei Einschluss von Reifen-Dienstleistungen der Volkswagen Leasing GmbH werden auch Profiltiefen bei Winter- und Allwetterreifen unter 4 mm akzeptiert, sofern noch freie Reifenkontingente vorhanden sind.