Hinweise zur Fahrzeugrückgabe.

Für eine schnelle und unkomplizierte Fahrzeugrückgabe
bitten wir Sie, einige Punkte vor der Abgabe zu beachten.

Zustandsbewertung
bei der Fahrzeugrückgabe

Grundsätzlich müssen nach Ablauf des Leasingvertrages die Fahrzeuge mit Schlüsseln und allen überlassenen Unterlagen (beispielsweise Zulassungsbescheinigung Teil I, Serviceheft etc.) beim ausliefernden Händlerpartner oder einer vorher definier­ten Rückgabestelle zurückgegeben werden. Bei Rückgabe muss das Fahrzeug in einem dem Alter und der vertragsgemäßen Fahrleistung entsprechenden Erhaltungs­zustand, frei von Schäden sowie verkehrs­- und betriebssicher sein.

Beschädigungen, die anteilig berechnet werden, können im Einzelfall – bei schwerwiegenden Schäden – mit bis zu 100 % berechnet werden. Folgeschäden, z. B. Schäden am Lenkgetriebe durch Anstoß der Felge, werden berechnet. Schäden, die mittels Smart Repair instandgesetzt werden können, werden zu 100 % berechnet.

Schnell und unkompliziert

Schnell und unkompliziert.

Für eine schnelle und unkomplizierte Fahrzeugrückgabe bitten wir Sie, folgende Punkte vor der Abgabe zu beachten. Die Fahrzeuge müssen eine äußerliche Grundreinigung mit anschließender Trocknung erfahren haben und innen gesäubert sein. Nicht zum Fahrzeug gehörende Teile müssen entfernt sein (sog. „Entrümpelung“). Für Einbauteile, die nicht im werksseitigen Lieferumfang enthalten waren, erfolgt keine Verrechnung oder Rücksendung.

Im Leasingumfang zusätzlich enthaltene Reifen/Räder sind zur Vermeidung von Schäden geeignet verpackt im Fahrzeug abzugeben. Der Rücknahmeprozess ist in den Leasingbedingungen reglementiert und wird dokumentiert. Die Schadenabrechnung erfolgt aufgrund eines durch den Händler erstellten Rückgabeprotokolls bzw. einer geeigneten Zustandsbewertung, z. B. durch einen unabhängigen Sachverständigen.

Um Ihnen die Rückgabe so einfach und unkompliziert wie möglich zu machen, können Sie sich hier die Checkliste als PDF herunterladen.


    Bitte beachten Sie, dass die Herausgabe von Fahrzeugteilen (z.B. beschädigte Fahrzeugteile, Fahrzeugteile die nicht zum Lieferumfang gehören) an den Leasingnehmer nicht erfolgen kann. Der Leasingnehmer ist verpflichtet Fahrzeugteile, die nicht zum Lieferumfang gehören, rechtzeitig vor Fahrzeugrückgabe selbstständig vom Fahrzeug zu entfernen.

Objektivität bis zum Schluss

Objektivität bis zum Schluss.

Bei Rückgabe wird unterschieden zwischen laufleistungsbedingten Gebrauchsspuren (akzeptierter Zustand) und Schäden (nicht akzeptierter Zustand). Schäden, die aufgrund eines unsachgemäßen Gebrauchs oder überdurchschnittlicher Beanspruchung von Fahrzeugen entstehen, gehen zulasten des Leasingnehmers.

Akzeptierter Gebrauchszustand
Das Fahrzeug weist Spuren des üblichen Gebrauchs auf, die den optischen Gesamteindruck des Fahrzeuges nicht negativ beeinflussen.

Nicht akzeptierter Gebrauchszustand
Das Fahrzeug weist Schäden auf, die durch überdurchschnittlichen Verschleiß entstehen, den optischen Gesamteindruck des Fahrzeuges negativ beeinflussen und/oder technische Auswirkungen haben. Dazu gehören auch Unfallschäden, d. h. Schäden, die durch plötzliche und unmittelbare äußere Krafteinwirkung entstanden sind, z. B. Deformationen an Karosserie und an Stoßfängern sowie Achs­- und Aggregatschäden etc.

Bei der Berechnung des überdurchschnitt­lichen Verschleißes werden das Alter des Fahrzeuges und die Laufleistung berücksichtigt.

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