Wartung sowie HU/AU –
Bewertungskriterien

Service durchgeführt

Service durchgeführt

Akzeptierter Gebrauchszustand

    Durchgeführte Wartungen (Inspektionen) gemäß Serviceheft/digitalem Serviceplan/Inspektionsvorgaben des Herstellers in einem vom Hersteller anerkannten Betrieb

    HU/AU-Abnahmen, die am Rückgabe­termin noch nicht fällig* sind

    Verschleiß ohne Beeinträchtigung der Verkehrs- und Betriebssicherheit

    Vollständiger und lückenloser Nachweis der Wartungs­- und Servicearbeiten

Fälliger Service nicht durchgeführt

Fehlermeldung Bordelektronik

Nicht akzeptierter Gebrauchszustand

    Fälliger Ölservice sowie fällige Wartun­gen (Inspektionen) lt. Serviceheft, digitalem Serviceplan oder Wartungsintervallanzeige**

    Überschreitung der Fälligkeit* von HU/AU zum Rückgabetermin

    Beeinträchtigung der Funktionstüchtig­keit von Ausstattungsmerkmalen (z. B. Funktion der Klimaanlage)

    Verschleiß und/oder Beschädigungen, die bei der HU als Mangel gelten

    Fehlermeldungen der Bordelektronik

* Endet der Leasingvertrag im Monat einer fälligen Haupt- oder Abgasuntersuchung (StVZO), hat der Leasingnehmer diese vor Rückgabe des Fahrzeuges durchführen zu lassen und für neue Prüfplaketten zu sorgen.

** Falls kein Wartung- und Verschleißreparaturen-Service der Volkswagen Leasing GmbH eingeschlossen ist.

Eigene Notizen