Service durchgeführt
Service durchgeführt
Akzeptierter Gebrauchszustand
Durchgeführte Wartungen (Inspektionen) gemäß Serviceheft/digitalem Serviceplan/Inspektionsvorgaben des Herstellers in einem vom Hersteller anerkannten Betrieb
HU/AU-Abnahmen, die am Rückgabetermin noch nicht fällig* sind
Verschleiß ohne Beeinträchtigung der Verkehrs- und Betriebssicherheit
Vollständiger und lückenloser Nachweis der Wartungs- und Servicearbeiten
Fälliger Service nicht durchgeführt
Fehlermeldung Bordelektronik
Nicht akzeptierter Gebrauchszustand
Fälliger Ölservice sowie fällige Wartungen (Inspektionen) lt. Serviceheft, digitalem Serviceplan oder Wartungsintervallanzeige**
Überschreitung der Fälligkeit* von HU/AU zum Rückgabetermin
Beeinträchtigung der Funktionstüchtigkeit von Ausstattungsmerkmalen (z. B. Funktion der Klimaanlage)
Verschleiß und/oder Beschädigungen, die bei der HU als Mangel gelten
Fehlermeldungen der Bordelektronik
* Endet der Leasingvertrag im Monat einer fälligen Haupt- oder Abgasuntersuchung (StVZO), hat der Leasingnehmer diese vor Rückgabe des Fahrzeuges durchführen zu lassen und für neue Prüfplaketten zu sorgen.
** Falls kein Wartung- und Verschleißreparaturen-Service der Volkswagen Leasing GmbH eingeschlossen ist.