Service durchgeführt
Service > 1.000 km
Akzeptierter Gebrauchszustand
Durchgeführte Wartungen (Inspektionen) gemäß Serviceheft/digitalem Serviceplan/Inspektionsvorgaben des Herstellers in einem vom Hersteller anerkannten Betrieb
Inspektion im Rückgabemonat nicht fällig und Inspektion erst nach Kilometerintervall > 1.000 km fällig
HU/AU-Abnahmen, die am Rückgabetermin noch nicht fällig* sind
Verschleiß ohne Beeinträchtigung der Verkehrs- und Betriebssicherheit
Vollständiger und lückenloser Nachweis der Wartungs- und Servicearbeiten
Service < 1.000 km/fällig
Fehlermeldung Bordelektronik
Nicht akzeptierter Gebrauchszustand
Fälliger Ölservice sowie fällige Wartungen (Inspektionen) lt. Serviceheft, digitalem Serviceplan oder Wartungsintervallanzeige**
Inspektion im Rückgabemonat fällig oder Inspektion nach Kilometerintervall < 1.000 km fällig
Überschreitung der Fälligkeit* von HU/AU zum Rückgabetermin
Beeinträchtigung der Funktionstüchtigkeit von Ausstattungsmerkmalen (z. B. Funktion der Klimaanlage)
Verschleiß und/oder Beschädigungen, die bei der HU als Mangel gelten
Fehlermeldungen der Bordelektronik
* Fälligkeit: 1. des Monats laut Prüfplakette. (Wird das Fahrzeug im Monat laut Prüfplakette oder später zurückgegeben, sind HU und AU vom Leasingnehmer durchzuführen.)
** Falls kein Wartung- und Verschleißreparaturen-Service der Volkswagen Leasing GmbH eingeschlossen ist.