Wartung sowie HU/AU –
Bewertungskriterien

Service durchgeführt

Service > 1.000 km

Akzeptierter Gebrauchszustand

    Durchgeführte Wartungen (Inspektionen) gemäß Serviceheft/digitalem Serviceplan/Inspektionsvorgaben des Herstellers in einem vom Hersteller anerkannten Betrieb

    Inspektion im Rückgabemonat nicht fällig und Inspektion erst nach Kilometerinter­vall > 1.000 km fällig

    HU/AU-Abnahmen, die am Rückgabe­termin noch nicht fällig* sind

    Verschleiß ohne Beeinträchtigung der Verkehrs- und Betriebssicherheit

    Vollständiger und lückenloser Nachweis der Wartungs­- und Servicearbeiten

Service < 1.000 km/fällig

Fehlermeldung Bordelektronik

Nicht akzeptierter Gebrauchszustand

    Fälliger Ölservice sowie fällige Wartun­gen (Inspektionen) lt. Serviceheft, digitalem Serviceplan oder Wartungsintervallanzeige**

    Inspektion im Rückgabemonat fällig oder Inspektion nach Kilometerintervall < 1.000 km fällig

    Überschreitung der Fälligkeit* von HU/AU zum Rückgabetermin

    Beeinträchtigung der Funktionstüchtig­keit von Ausstattungsmerkmalen (z. B. Funktion der Klimaanlage)

    Verschleiß und/oder Beschädigungen, die bei der HU als Mangel gelten

    Fehlermeldungen der Bordelektronik

* Fälligkeit: 1. des Monats laut Prüfplakette. (Wird das Fahrzeug im Monat laut Prüfplakette oder später zurückgegeben, sind HU und AU vom Leasingnehmer durchzuführen.)

** Falls kein Wartung- und Verschleißreparaturen-Service der Volkswagen Leasing GmbH eingeschlossen ist.

Eigene Notizen